2.1. Die Anfrage zum Inhouse-Seminar
Die Anfrage zu einem Inhouse-Seminar kann telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular an uns gerichtet werden, dabei ist neben den Kontaktdaten der gewünschte Seminarinhalt, die geplante Veranstaltungsdauer, die voraussichtliche Teilnehmerzahl und -soweit im Vorfeld bekannt, der Zeitraum in dem das Inhouse-Seminar durchgeführt werden soll zu benennen.
Im Abschluss erhät der Betriebsrat von uns ein aussagekräftiges Angebot mit allen wichtigen Fakten, insbesondere Seminarinhalt, Dauer, Terminvorschläge und Kostenkalkulation zugesendet.
2.2. Die Seminarbuchung
Die Buchung eines Inhouse-Seminars erfolgt schriftlich (per E-Mail genügt) durch den Verantwortlichen des BR (i.d.R. durch den BR-Vorsitzenden) unter Mitteilung des konkreten Durchführungstermins an das ibbs zu erfolgen.
Die Schriftliche Seminarbuchung ist verbindlich.
Nach der schriftlich eingegangenen Seminarbuchung erhalten Sie von uns eine Seminarbestätigung.
2.3. Die Inhouse-Seminar-Bestätigung / Rechnung
Direkt nach Ihrer Seminarbuchung erhalten Sie spätestens die Inhouse-Seminar-Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Rechnungslegung unsererseits erfolgt ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn an die angebgebene Rechnungsadresse des Betriebs/Unternehmens und ist i.d.R. noch vor Seminarbeginn zu begleichen.
2.4. Seminarabsage
Nach Ihrer schriftlichen Seminarbuchung (vgl. Ziffer 2.2.) beginnen wir mit der organisatorischen Vorbereitung der Veranstaltung (u.a. Referententerminierung, Materialerstellung, Seminarplanung [Abläufe] etc.). Sollte Ihr Gremium nach der Seminarbestätigung gezwungen sein das gebuchte Inhouse-Seminar absagen zu müssen, entstehen Stornierungskosten.
Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Seminargebühren in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Statt einer Stornierung besteht die Möglichkeit, einen verbindlichen zeitnahen Ersatztermin zu benennen, wodurch die Stornierungskosten ggfls. vermieden werden können.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. kurzfristige Erkrankung des Referenten) behalten wir uns vor, das Inhouse-Seminar nach Absprache mit dem Betriebsrat zu verschieben.
2.5. Die Seminarleistung und Hotelreservierung
Die Seminargebühren beinhalten die Organisations, Verwaltungs-, Referenten-, Lernmittelkosten sowie die TN-Materialien.
Die Organisation des Seminarraums (in der Regel in der Betriebsstätte) und des Hotels für die Übernachtung des Referenten werden durch den Kunden erbracht.
Auf Wunsch kann dies auch durch das ibbs erfolgen. Hierfür wird dem Kunden eine Organisationspauschale für die Arbeitsaufwände i.H.v. 500,00 € in Rechnung gestellt.