Betriebsräte-Beratung

Digitalisierung | Technologie- und Datenschutzberatung

Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte

Digitalisierung erfasst immer mehr Arbeitsbereiche und verändert Arbeitsprozesse.

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts setzten Unternehmen mittlerweile verstärkt auf Standardisierungsprozesse. Über die Einführung neuer Softwareprogramme werden zunehmend einzelne Arbeitsschritte kleinschrittig vorgegeben. Außerdem ändern sich bestehende Arbeitsinhalte von Beschäftigten zum Teil erheblich. Die Kommunikation erfolge in weiten Teilen über das Lesen und Beantworten von E-Mails, Whatsapp-Gruppen oder interne Plattformen. Damit gehe die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit einher und befördere permanente Erreichbarkeit.

Hier sind Sie als Betriebsrat gefragt schützen Sie Ihre Mitarbeiter.

Datenschutz- und Technologieberatung der ibbs consulting

Wir beraten Betriebsräte als Sachverständige bei der Einführung und Anwendung neuer Technologien, Softwaresystemen, IT-Anwendungen. Dabei ist unsere Zielsetzung die Sicherung der Belegschaftsrechte vor unnötiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle und die Sicherung des Arbeitsnehmerdatenschutzes.  Darüber hinaus haben unsere Berater langjährige Erfahrungen bei der Technikfolgenabschätzung wie z. B. Entgrenzung der Arbeit durch mobiles Arbeiten und medialer Überforderung.

Bei der Beratung der Betriebsräte als  Sachverständigen für Datenschutz und IT-Systeme verbinden wir die Möglichkeit der Ausgestaltung vorhandener Mitbestimmungsrechte mit dem Wissen um die technischen Möglichkeiten und erarbeiten mit den Betriebsräten Regelungsansätze für Betriebsvereinbarungen und verhandeln diese mit den betrieblich Verantwortlichen.

Unsere Beratungsangebote zum Thema Digitalisiserung | Technologie- und Datenschutzberatung

Sachverständige bei der Einführung und Anwendung neuer IT-Systeme, bspw. Personalinformationssysteme wie Workday, SAP SuccessFactors, Salesforce, Office 365 etc.
Sachverständige bei der Einführung und Anwendung von Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollsystemen
Sachverständige bei der Einführung und Anwendung von Personalbewertungs-, Zeiterfassungs-, Dienstplan- und Lern-Management-Systemen (eLearning)
Erstellung und Begutachtung von Betriebsvereinbarungen
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Auditierung von bestehenden IT-Systemen (SAP, Office365, Workday etc.)
Check-UP | Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen
Begutachtung bestehender Berechtigungskonzepte von IT-Systemen
Datenschutzaudits bestehender IT-Systeme und vereinbarungskonforme Nutzung inkl. Handlungsempfehlung für den Betriebsrat
Mobiles Arbeiten und mobile Geräte (Neben Datenschutzfragen sind hier Regelungen der Verantwortung beim Einsatz privater Hardware im Hinblick auf Sicherheit, Verfügbarkeit etc. sowie auf die Flexibilisierung der Arbeitszeiten abzuschließen)
Einführung umfassender Vereinbarungen zur Einführung und Anwendung von IT-Systemen im Unternehmen (sog. Rahmen-Betriebsvereinbarungen)
Einführung von EDV-Systemen und ergonomischer Gestaltung von Hard- und Software sowie der Arbeitsumgebung
Erstellung von Datenschutzkonzepten für das Betriebsratsbüro

Rechtsanspruch auf Beratung

Als Betriebsrat haben Sie bei Einführung, Anwendung und Änderung von IT-Systemen, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter ermöglichen Rechtsanspruch auf Beratung durch Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG die erforderlichen Kosten hierfür zu tragen.

Wir helfen Ihnen diesen Anspruch geltend zu machen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Telefon: 03445-2610738 oder
info[at]ibbs-consulting.de.

Ihr Ansprechpartner

Christian Best
Senior Partner Consultant und CEO
Mitglied in Konzernkrisenstäben zu Convid-19

Best-Practice-Beispiel

Unternehmen mit 3.200 Mitarbeitern plante Einführung von Workday ohne Beteiligung des GBR

Nachdem wir eine einstweilige Verfügung gegen die Einführung von Workday durchgestezt hatten, wurde im Rahmen einer Einigunsstelle eine Rahmen-BV Workday und zu jedem einzelnen Modul (CoreHR, Absence …) Einzel-Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, Berechtigungskonzepte erstellt, Reports erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus hat der GBR ein jährliches Auditrecht, um die ordnungsgemäße Anwendung technisch im System zu überprüfen.

Ein erstes Audit zeigte mehrere Verstöße gegen die BV auf. Der Arbeitgeber stellte Sie danach ab.

Unsere Beratungsschwerpunkte

Betriebliche Veränderungsprozesse

Beratung zu geplanten Betriebsänderungen und den notwendigen Interessenausgleichs und Sozialplanregelungen
Begleitung bei Unternehmensumstrukturierung, Outsourcing und Unternehmensumwandlung
Umsetzungsberatung zur Standort- und Beschäftigungssicherung
Unternehmensanalyse und Erstellung von Alternativkonzepten zur Beschäftigungssicherung bei geplanten Personalabbau
Beratung des Wirtschaftsausschuss in wirtschaflichen Angelegenheiten

Digitalisierung | Technologie- und Datenschutzberatung

Einführung und Anwendung von neuer Software, bspw. WORKDAY, SAP, SAP SuccessFactors, Salesforce, Office365
Technikeinsatz und Arbeitsgestaltung im Zusammenhang mit technischer und organisatorischer Rationalisierung
Einführung von EDV-Systemen und ergonomischer Gestaltung von Hard- und Software sowie der Arbeitsumgebung
ständige Beratung der betrieblichen EDV-Ausschüsses

Modere Arbeitswelten | Homeoffice, Neue Arbeitszeitregelungen & Co.

Einführung und Anwendung arbeitnehmerorientierter Regelungen zu Homeoffice und/oder Mobilem Arbeiten
Einführung von Zweitwertkonten im Unternehmen/Betrieb
Einführung und Änderung von Arbeitszeitmodellen, bspw. Vertrauensarbeitszeit, variable Arbeitszeit, Gleitzeit etc.
Einführung und Anwendung von Arbeitszeitkonten, auch Langzeitkonten

Moderne Arbeitswelten | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durchführung von physischen und/oder psychischen Gefährungsbeurteilungen und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Betriebsrat
Erarbeitung und Umsetzung betrieblicher Pandemiepläne
Begleitung von Betriebsratsgremien bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitschutz

Innerbetriebliche Eingruppierungs- und Vergütungssysteme

Einführung und Anwendung von Eingruppierungs- und Vergütungssystemen, bspw. nach Grading
Variable Vergütungssysteme und Vergütungsbestandteile
Vergütungssysteme für AT-Beschäftigte

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