Betriebsräte-Beratung
Digitalisierung | Technologie- und Datenschutzberatung
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
Digitalisierung erfasst immer mehr Arbeitsbereiche und verändert Arbeitsprozesse.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts setzten Unternehmen mittlerweile verstärkt auf Standardisierungsprozesse. Über die Einführung neuer Softwareprogramme werden zunehmend einzelne Arbeitsschritte kleinschrittig vorgegeben. Außerdem ändern sich bestehende Arbeitsinhalte von Beschäftigten zum Teil erheblich. Die Kommunikation erfolge in weiten Teilen über das Lesen und Beantworten von E-Mails, Whatsapp-Gruppen oder interne Plattformen. Damit gehe die räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit einher und befördere permanente Erreichbarkeit.
Hier sind Sie als Betriebsrat gefragt schützen Sie Ihre Mitarbeiter.
Datenschutz- und Technologieberatung der ibbs consulting
Wir beraten Betriebsräte als Sachverständige bei der Einführung und Anwendung neuer Technologien, Softwaresystemen, IT-Anwendungen. Dabei ist unsere Zielsetzung die Sicherung der Belegschaftsrechte vor unnötiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle und die Sicherung des Arbeitsnehmerdatenschutzes. Darüber hinaus haben unsere Berater langjährige Erfahrungen bei der Technikfolgenabschätzung wie z. B. Entgrenzung der Arbeit durch mobiles Arbeiten und medialer Überforderung.
Bei der Beratung der Betriebsräte als Sachverständigen für Datenschutz und IT-Systeme verbinden wir die Möglichkeit der Ausgestaltung vorhandener Mitbestimmungsrechte mit dem Wissen um die technischen Möglichkeiten und erarbeiten mit den Betriebsräten Regelungsansätze für Betriebsvereinbarungen und verhandeln diese mit den betrieblich Verantwortlichen.
Unsere Beratungsangebote zum Thema Digitalisiserung | Technologie- und Datenschutzberatung
Rechtsanspruch auf Beratung
Als Betriebsrat haben Sie bei Einführung, Anwendung und Änderung von IT-Systemen, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter ermöglichen Rechtsanspruch auf Beratung durch Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG die erforderlichen Kosten hierfür zu tragen.
Wir helfen Ihnen diesen Anspruch geltend zu machen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Telefon: 03445-2610738 oder
info[at]ibbs-consulting.de.
Best-Practice-Beispiel
Unternehmen mit 3.200 Mitarbeitern plante Einführung von Workday ohne Beteiligung des GBR
Nachdem wir eine einstweilige Verfügung gegen die Einführung von Workday durchgestezt hatten, wurde im Rahmen einer Einigunsstelle eine Rahmen-BV Workday und zu jedem einzelnen Modul (CoreHR, Absence …) Einzel-Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, Berechtigungskonzepte erstellt, Reports erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus hat der GBR ein jährliches Auditrecht, um die ordnungsgemäße Anwendung technisch im System zu überprüfen.
Ein erstes Audit zeigte mehrere Verstöße gegen die BV auf. Der Arbeitgeber stellte Sie danach ab.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Betriebliche Veränderungsprozesse
Digitalisierung | Technologie- und Datenschutzberatung
Modere Arbeitswelten | Homeoffice, Neue Arbeitszeitregelungen & Co.
Moderne Arbeitswelten | Arbeits- und Gesundheitsschutz
Innerbetriebliche Eingruppierungs- und Vergütungssysteme
Sie haben Fragen?
Wir die Antworten!
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